Einreisebestimmungen für Belgien

Das Passenger Locator Form ist ein unerlässliches Reisedokument für alle, die nach Belgien einreisen möchten.

Füllen Sie es innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Ankunft aus und legen Sie das ausgefüllte Formular vor, wenn Sie dazu aufgefordert werden, auch wenn Sie bereits geimpft sind!

Das Einreiseformular gilt unabhängig davon, ob Sie sich länger als 48 Stunden im Land aufhalten oder nur vorübergehend im Ausland waren, also achten Sie darauf, dass diese Informationen immer ausgefüllt werden.

Fluggäste sind verpflichtet, dieses Dokument bei der Sicherheitskontrolle auf belgischen Flughäfen, an Bord von Flugzeugen, die von Belgien abfliegen, oder bei der Ankunft im Land mitzuführen.

Wann ist das Einreiseformular auszufüllen?

Wichtig: Sie müssen das PLF immer ausfüllen, wenn Sie nach Belgien reisen. Es sei denn, Sie bleiben im Land oder reisen für weniger als 48 Stunden.

Hier sind ein paar Fälle, in denen Sie das PLF ausfüllen müssen:

Passagiere, die dieses Formular ausfüllen, helfen der belgischen Regierung, ihre Angehörigen im Falle einer Krise oder eines medizinischen Notfalls zu finden.

Die Passagier-Lokalisierungsformulare gibt es seit Juli 2013 und waren zunächst nur bei Reisen aus Westafrika erforderlich. Im November 2014 wurden sie jedoch auf alle Flüge ausgeweitet, die über Flughäfen in Europa führen. Wer diese Anweisungen ignoriert, dem kann die Einreise ins Land verweigert werden.

Wer muss das Passagier-Lokalisierungsformular ausfüllen?

Alle Passagiere müssen dieses Formular vor der Einreise nach Belgien ausfüllen. Es ist für alle Bürger erforderlich, auch für diejenigen mit vollständigem Impfschutz oder anderen medizinischen Ausnahmen.

Das Passenger Locator Form muss innerhalb von sechs Monaten nach der Ankunft ausgefüllt werden; andernfalls wird die Einreise verweigert.

Dies gilt auch für Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Land aufhalten wollen.

Fluggastdatensatz eines anderen Mitgliedstaates

Wenn Sie von einem anderen Mitgliedstaat eine Fluggastkontrollnummer erhalten haben, tragen Sie diese bitte zusammen mit Ihrem Geburtsdatum und Ihrer Passnummer oben in der Mitte dieses Dokuments ein.

Sie können von den Behörden jederzeit aufgefordert werden, Ihre Fluggastkontrollnummer vorzulegen. Wenn Sie diese nicht vorlegen, können Sie in Gewahrsam genommen werden, bis Sie ordnungsgemäß identifiziert werden können.

Was sollte ich in das Passagier-Lokalisierungsformular eintragen?

Die wichtigsten Angaben, die jeder Fluggast auf dem PLF-Formular machen muss, sind der Name und die Staatsangehörigkeit des Fluggastes.

  1. Vorname
  2. Nachname
  3. Geburtsdatum
  4. Staatsangehörigkeit

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie, dass dieses Passagier-Lokalisierungsformular sowohl von Einwohnern als auch von Reisenden verwendet werden kann, es sollte jedoch bei einem Aufenthalt in Belgien immer zusammen mit dem Reisepass mitgeführt werden.

Die Passagierlokalisierungsnummer muss auf Verlangen immer vorgelegt werden, zusammen mit dem Nachweis des Wohnsitzes oder der Reisepläne innerhalb des Landes.

Im Idealfall sollten Sie die Nummer immer bei sich haben, um eine Festnahme zu vermeiden, die droht, wenn Sie sie nicht auf Verlangen vorlegen können.

Fehler beim Ausfüllen des Einreiseformular

Denken Sie daran, dass alle Angaben auf dem Passenger Locator Form immer aktuell sein müssen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen ohne Ihr Verschulden ein Fehler unterlaufen ist, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen bei der Aktualisierung Ihrer Daten helfen können.

Bei beschädigten Fluggastdatenblättern werden hohe Gebühren fällig, und das Formular wird so lange zurückgehalten, bis ein geeigneter Identifikationsnachweis erbracht werden kann.

Versuchen Sie nicht, das Passenger Locator Form in irgendeiner Weise zu verändern.