Reisen nach Italien
Alle Reisenden, die in das italienische Hoheitsgebiet einreisen und nicht von der Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises über die rechtmäßige Einreise befreit sind, müssen ein von einem Grenzbeamten ausgefülltes Passagierlokalisierungsformular (PLF) mit sich führen.
Dieses Einreiseformular muss in elektronischem Format ausgefüllt werden und sehr persönliche Informationen über die Passagiere enthalten, wie zum Beispiel:
- Name(n) des/der Passagiers/Passagiere, der/die gemeinsam als Familiengruppe oder allein reist/reisen;
- Geschlecht(e);
- Geburtsdatum;
- Staatsangehörigkeit(en);
- Familienstand;
- Beruf(e);
- Geburtsort(e) - außerhalb Italiens - falls abweichend von der Staatsangehörigkeit. Der erste im Einreiseformular zur Fluggastermittlung angegebene Geburtsort muss nicht der Geburtsort des/der Fluggäste(s) sein;
- Name(n) und Nachname(n) der Mutter des Passagiers - bei italienischen Staatsangehörigen - wenn der Passagier minderjährig ist;
- Ort(e), an dem/denen der Reisepass/das Ausweisdokument ausgestellt wurde.
Es muss eine vom Passagier unterzeichnete Erklärung enthalten, in der er angibt, ob er Dokumente mit sich führt, und wenn ja, welche Art von Dokumenten. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass der Reisende darüber informiert wurde, dass die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung dazu führt, dass er als Person ohne Papiere betrachtet wird.
Der Name in dieser Erklärung muss mit dem im Ausweisdokument des Fluggastes (z. B. Reisepass, Reisedokument) enthaltenen Namen übereinstimmen und ist zu unterschreiben.
Das Formular "Passenger Locator Form" (PLF) kann auch ein vom italienischen Konsulat im Ausland ausgestelltes Ausweisdokument ersetzen, wenn der Reisende kein anderes Reisedokument besitzt oder nur ein unbrauchbares oder ungültiges.
Anforderungen und erforderliche Dokumente
Das in der Verordnung vom 16. April 2021 vorgesehene Passagierlokalisierungsformular (PLF) muss von allen Passagieren, die mit einem beliebigen Verkehrsmittel in Italien ankommen, vor der Einreise in das Staatsgebiet ausgefüllt werden.
Dieses Einreiseformular ist von Reisenden aus Ländern zu verwenden, die für die Durchreise durch Italien zugelassen sind, und nicht für die Einreise aus dem Herkunftsland.
Es muss ausgefüllt werden, auch wenn Sie ein elektronisches Ticket haben; andernfalls werden Sie wahrscheinlich zurückgeschickt oder gezwungen, vor der Abreise einen COVID-19 PCR-Test durchzuführen und bei der Ankunft eine Quarantäne einzuhalten.
Wenn Ihr endgültiges Reiseziel in Europa liegt, ist das Fluggastidentifizierungsformular nicht erforderlich, solange Sie innerhalb von 5 Stunden nach dem planmäßigen Abflug auf einem anderen europäischen Flughafen als dem Flughafen Rom Fiumicino (FCO) einsteigen. Je nach Ergebnis Ihrer medizinischen Untersuchung ist es jedoch sinnvoll, Ihre Fluggesellschaft darüber zu informieren, dass Sie negativ auf COVID-19 getestet wurden.
COVID-19-Tests bei der Ankunft
Die Fluggäste können das Fluggastdatenblatt vor dem Abflug freiwillig ausfüllen, wenn sie die Angaben in ihrem Fluggastdatensatz während der Reise oder nach der Ankunft überprüfen möchten, aber es ist nicht erforderlich.
Das Formular zur Fluggastermittlung muss spätestens 24 Stunden nach der letzten Ankunft des Fluggastes im italienischen Hoheitsgebiet ausgefüllt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, müssen sich die Fluggäste vor der Ausreise aus Italien bei einer akkreditierten COVID-19-Teststelle vorstellen und einen COVID-19-PCR-Test durchführen lassen. Dies gilt auch für Transitflüge über den Flughafen Rom Fiumicino (FCO) - Internationaler Flughafencode IATA: FCO -, auf dem der Fluggast nicht tatsächlich gelandet ist.
Die Verwendung dieses PLF erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Passagierlokalisierungsformular ist keine Bordkarte und dient dem Passagier lediglich zum Zugriff auf seine Daten in einer elektronischen Datenbank und bestätigt, dass er keine COVID-19-Symptome hat. Es wird kein Dokument für den Fluggast von der Fluggesellschaft ausgestellt, weder auf dessen Wunsch noch anderweitig.
Wichtige Informationen
Das Einreiseformular ist ein passagierspezifisches Formular, das Informationen über den Passagier enthält und mindestens 24 Stunden vor dem Abflug von zu Hause aus heruntergeladen werden kann.
Nach dem Ausdrucken dieses Passagierlokalisierungsformulars (oder dem bereits erfolgten Ausfüllen) muss der Fluggast bei der Passkontrolle am Abflughafen vorstellig werden; er erhält automatisch ein zusätzliches elektronisches Dokument, das als Nachweis für die Einhaltung der Passagierkennzeichnungspflicht dient.